Inklusion
Gemeinsames Lernen (GL), Inklusion und Schwerpunktschule
Die Umsetzung des „Gemeinsames Lernen (GL)“ bzw. des „Inklusiven Schulsystems“ braucht keine besondere Didaktik. Nach den Richtlinien des Landes NRW für die Grundschulen sollen diese Lebens-, Lern- und Erfahrungsraum für jedes einzelne Kind sein und die soziale Koedukation aller Kinder, sowie die individuelle Förderung des einzelnen Kindes ermöglichen.
Da alle Kinder mit sehr unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Vorerfahrungen in die Schule kommen, ist eine Grundbedingung unserer pädagogischen Arbeit, dass Kinder unterschiedlich schnell und auf ganz verschiedenen Wegen lernen dürfen. Die Ziele werden dabei an die individuellen Lernvoraussetzungen jedes und jeder Einzelnen angepasst. In dieser Organisationsform lassen sich ein „Gemeinsames Lernen“ und ein „Inklusiver Unterricht“ verwirklichen.
Sowohl im „Gemeinsamen Lernen“ als auch im „Inklusiven Schulsystem“ arbeiten die Grundschullehrkräfte mit sonderpädagogischen Lehrkräften zusammen. Gemeinsam wird der Leistungsstand der einzelnen Schülerinnen und Schüler, sowie die Klassensituation evaluiert, um daraus pädagogische Entscheidungen abzuleiten.
Die Kernteams der Klassen werden durch die Erzieherinnen und Erzieher abgerundet, die durch ihren Blick auf die Kinder wichtige Erkenntnisse über die Schülerinnen und Schüler einbringen.
Da unsere Schule eine Schwerpunktschule für den Förderbedarf „Geistige Entwicklung“ ist, werden die Kinder auf den schulrechtlichen Grundlagen des Gemeinsamen Lernens unterrichtet.
Zwei sonderpädagogische Lehrkräfte sind in den Klassen eingesetzt, um einen Teil des sonderpädagogische Förderbedarfs dieser Schüler abzudecken. Daneben leisten Klassenlehrer, Fachlehrer in Zusammenarbeit mit pädagogischen Fachkräften, Erzieherinnen/Erziehern und bei Bedarf Intergrationshelfern und Intelgrationshelferinnen den anderen Teil der sonderpädagogischen Förderung.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) fordert in den Menschenrechtskonventionen eine „inklusive Gesellschaft“, in der niemand ausgegrenzt wird. Darauf reagierte der Kreis Mettmann, als einer der ersten Kreise, mit der Einführung eines „inklusiven Schulsystems“, dass seit dem Schuljahr 2011/2012 angelaufen ist.
Alle Kinder werden nun zusammen in die Regelgrundschule eingeschult. Der Einsatz von sonderpädagogischen Lehrkräften ist nicht mehr an eine Stigmatisierung einzelner Schüler und Schülerinnen durch ein AOSF- Verfahren gebunden. Werden Schwierigkeiten im Lernfortschritt erkannt, können so schnell Fördermaßnahmen ergriffen werden. Dies geschieht stets mit dem Ziel, präventiv eine globale und andauernde Lernentwicklungsstörung zu verhindern und den Schüler oder die Schülerin weiterhin zielgleich zu unterrichten.
Darüber hinaus ist unsere Schule „Schwerpunktschule für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung“. In mehreren Klassen werden Schülerinnen und Schüler, die unter den Bedingungen des Down-Syndroms lernen von Grundschulpädagogen und Sonderpädagogen unterrichtet. Bei Bedarf werden Schülerinnen und Schülern von Inklusionshelferinnen und Inklusionshelfern bei der Bewältigung des Schulalltags unterstützt.