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Mitwirkung in unserer Schule

Welche Möglichkeiten haben die Eltern an der Schule aktiv mitzuwirken?

Sie werden sehen, die Mitwirkungsgremien, die Ihnen hier noch kurz vorgestellt werden, sind formal gesehen Organisationsformen, die aber durch das persönliche Engagement der Lehrer- und Elternvertreter arbeitsfähig werden und so individuell auf den Schulalltag an unserer Schule Einfluss nehmen können. Es lässt sich viel bewegen. Werden Sie aktiv - zum Wohl unserer Kinder.
Die Mitwirkung der Eltern in den Schulen Nordrhein-Westfalens wird durch das Schulmitwirkungsgesetz (SchMG) geregelt. Es sieht die Mitwirkung der Eltern u.a. in der Klassenpflegschaft (§ 11), der Schul-pflegschaft (§ 10) und der Schulkonferenz (§§ 4 und 5) vor.

1. Die Klassenpflegschaft

Die Klassenpflegschaft ist an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Klasse aktiv zu beteiligen. Darüber hinaus sind die Durchführung von Elternabenden, das Einrichten eines Elternstammtisches und das Gestalten von Klassenfesten und -fahrten wichtige Aufgaben. Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der Klasse. Die Klassenlehrerin / Der Klassenlehrer kann an den Versammlungen mit beratender Stimme teilnehmen. Stimmberechtigt sind nur die Eltern. Die erste Klassenpflegschaftssitzung muss innerhalb der ersten drei Wochen des neuen Schuljahres stattfinden. Hier wird die/ der Vorsitzende und deren/ dessen Vertreterin/ Vertreter gewählt, die die Klasse im laufenden Schuljahr vertreten sollen.
Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaft sind die Gesprächspartner aller Eltern der Klasse und haben eine Mittlerfunktion zu den Lehrerinnen und Lehrern der Klasse. Die Hauptaufgaben sind u.a.:
- Zusammenkünfte der Klassenpflegschaft vorbereiten und durchführen
- Sammeln von Informationen und Weitergabe an die Eltern
- Mitwirkung in der Schulpflegschaft

2. Die Schulpflegschaft

Die Eltern werden in der Schule durch die Schulpflegschaft vertreten. Die Schulpflegschaft ihrerseits berät über alle Angelegenheiten der Schule. Die konkreten Aufgaben sind vielfältig und können hier nicht detailliert wiedergegeben werden. Mitglieder der Schulpflegschaft sind die (ersten) Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. Die zweiten Vorsitzenden können mit beratender Stimme an den Schulpflegschaftssitzungen teilnehmen. An den Schulpflegschaftssitzungen nimmt auch die Schulleitung teil. Die Schulpflegschaft wählt für die Dauer des Schuljahres:
- die Vorsitzende/den Vorsitzenden sowie deren/ dessen Vertreterin/ Vertreter
- die Elternvertreter für die Schulkonferenz
- die Elternvertreter für die Fachkonferenz

Die / Der Vorsitzende der Schulpflegschaft ist der Gesprächspartner sowohl aller Eltern der Schule, insbesondere der Klassenpflegschaftsvorsitzenden, wie auch aller Lehrer , insbesondere der Schulleiterin/ des Schulleiters der Schule. Die / Der Vorsitzende vertritt bei offiziellen Anlässen i.d.R. die Eltern der Schule. Die/ Der Vorsitzende beruft die Schulpflegschaftssitzungen ein, legt die Tagesordnung dafür fest und leitet sie.

3. Die Schulkonferenz

Die Schulkonferenz wird für die Dauer eines Schuljahres von der Schulpflegschaft gewählt. (Hinweis: An unserer Schule setzt sich die Schulkonferenz aus sechs Elternvertretern und sechs Vertretern des Lehrerkollegiums zusammen.) Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Beschlussorgan der Eltern und der Lehrer der Schule. Die konkreten Aufgaben sind vielfältig und sollen hier nicht detailliert wiedergegeben werden. Nur soviel: Die Kompetenzen sind themenabhängig sehr unterschiedlich und können beratend, empfehlend oder entscheidend sein.
Die Vorsitzende/ Der Vorsitzende der Schulkonferenz ist die Schulleiterin/ der Schulleiter oder deren/ dessen Vertreterin/ Vertreter.
Die Vorsitzende/ Der Vorsitzende führt die Konferenz, kann Anträge stellen und Sachbeiträge leisten, hat aber kein Stimmrecht. Nur bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der Vorsitzenden/ des Vorsitzenden den Ausschlag.


Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich auch informell einzubringen! Denn was wäre unser "Bemühen um ein bisschen mehr", wenn wir unsere Eltern nicht hätten:
- beim Fahrradtraining
- in Förderstunden
- beim Basteln
- bei unseren Festen und Feiern
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