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Änderung der Testpflicht ab 28.2.2022

Datum:

18.02.2022

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Änderung Testpflicht 28.2.22

Aufhebung der Testdurchführung in der Schule

Geimpfte und genesene Kinder brauchen nicht getestet werden (Nachweis erforderlich) – es besteht die Möglichkeit sich freiwillig weiter zu testen

Nur noch nicht immunisierte Kinder werden dreimal wöchentlich außerhalb der Schule, also zuhause, einen Antigen-Selbsttest durchführen. Tests werden den Kindern mit nach Hause gegeben und führen diese montags, mittwochs und freitags vor dem Schulbesuch zu Hause durch.

Die Eltern versichern einmalig die regelmäßige und ordnungsgemäße Vornahme der wöchentlich drei Testungen. Die Bescheinigung wird noch mitgegeben.

Alternativ können auch Bürgertests mit Bescheinigung vorgelegt werden.

Sollte sich bei einem Kind in der Schule ein begründeter Verdacht auf eine mögliche Corona-Infektion ergeben (z.B. durch Hinweise auf eine unzureichende Testung oder wegen vorhandener Symptome), kann die Schule zu Beginn des Unterrichts eine anlassbezogene Testung mit einem Antigen-Selbsttest vornehmen.

Elternbrief von Ministerin Gebauer zur Änderung der Testpflicht zum 28.2.2022

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