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30.03.2020

Informationen zur Notbetreuung 

Die Notbetreuung endet zum 12.6.2020, da ab dem 15.6.2020 alle Schüler*innen wieder zur Schule kommen und die Betreuung im Anschluss an den Unterricht statt findet. Alles unter den Bedingungen, die das Schulministerium der Schule vorgibt. 

Aktueller Stand zur Notgruppenbetreuung vom 27.4.2020

Liebe Eltern,

die Tätigkeitsbereiche für Eltern, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind wurden erweitert und sind für Sie unter folgendem Link:

veröffentlicht.

Zusätzlich gilt ab dem 27.4.2020, dass auch Kinder von erwerbstätigen Alleinerziehenden in die Notbetreuung dürfen (s. Antragsformular Notbetreuung).

Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir per mail: info@gvb.hilden.de auf, wenn Sie zu einem der aufgeführten Tätigkeitsbereiche gehören und die Möglichkeit einer privaten Betreuung nicht besteht.

Ich bitte Sie nach der Kontaktaufnahme mit mir die Antragsformulare  auszufüllen und an die Notgruppe zu übergeben oder mir vorab zuzusenden.

Mit freundlichen Grüßen

G. Springenberg

Notbetreuung_Formular ab 27.04.2020

(veröffentlicht, Montag 27.4.2020)

 

 

Stand vom 21.03.2020, 11.30 Uhr

Liebe Eltern,

mit diesem Brief teile ich Ihnen eine wichtige neue Regelung für die Notbetreuung mit, die alle Schulen vom Ministerium erhalten haben.

Ab Montag, den 23.03.2020 wird die bestehende Regelung der Notbetreuung erweitert. Es haben ab Montag „alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können“ einen Anspruch auf die Notgruppe, unabhängig davon, ob das Kind einen Betreuungsplatz an der Schule hat.

Das bedeutet, dass nicht mehr wie bisher nach den vorherigen Leitlinien für die Notbetreuung beide Elternteile in kritischen Infrastrukturen arbeiten müssen, sondern nur einer und die Betreuung gleichzeitig nicht privat geregelt werden kann.

Einen Anspruch haben auch weiterhin Alleinerziehende mit einer beruflichen Tätigkeit im Bereich kritischer Infrastrukturen, die dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

Ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 „wird ebenfalls der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.“

Sollten Sie nun zu dem erweiterten Kreis der Anspruchsberechtigten gehören, melden Sie sich bitte unter unserer Mailadresse:

info@gvb.hilden.de.

Ich werde dann den telefonischen Kontakt zu Ihnen für weitere bedarfsgerechte Absprachen aufnehmen. Sie können sich auch schon vorab das Antragsformular für die Notgruppe ausdrucken und ausfüllen.

Formular Notbetreuung

Link zum Formular: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Wichtig ist, dass Ihr Kind für die Betreuung in der Notgruppe gesund und nicht erkrankungsverdächtigt ist, um das Infektionsrisiko auch der betreuenden Kolleginnen nicht zu erhöhen.

Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute, bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

G. Springenberg

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